Sozial gerechtes Wohnen

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der SPD Schäftlarn sind überzeugt: Wohnen ist DIE soziale Frage des 21. Jahrhunderts! Und deshalb haben wir dieses Thema auf der letzten Ortsvereinssitzung im September auch diskutiert. Anbei ist eine Zusammenfassung der Vorschläge für sozial gerechtes Wohnen im 21. Jahrhundert von der SPD. Viel Spaß bei der Lektüre!

Ausgangslage:

-für die Wohnraumförderung sind die Länder verantwortlich

-der öffentliche Wohnungsbestand hat sich in den letzten Jahren verringert

-Wohnungen und Bauland sind beliebte Spekulation- und Anlageobjekte, auch für ausländische Investoren

-Mietbelastung ist überproportional zur Einkommensentwicklung

-Zahl der Sozialwohnungen ist gesunken, sodass pro Jahr etwa 80.000 Sozialwohnungen fehlen

-es lässt sich ein Bevölkerungsschwund im ländlichen Raum verzeichnen

-die Bodenpreise sind exorbitant gestiegen Ziele der SPD:

-bis 2030 sollen mindestens 1,5 Millionen neue Sozialwohnungen gebaut werden

--> dazu sollen 5 Milliarden Euro bereitgestellt werden

-Aufstockung des Wohngeldes für Menschen, deren Mietbelastung über 30% des Haushaltnettoeinkommens liegt (Wohngeld: staatlicher Zuschuss zur Miete, hilft Bürgern mit geringem Einkommen, ob man Wohngeld bekommt, hängt von dem Einkommen und der Miethöhe ab)

-Förderung von öffentlichen Wohnungsbauunternehmen

--> durch gezielte Grundstücksvergabe/ gezielte Förderung/ verminderte Ausschüttung an öffentliche Träger

-Verwendung des wirtschaftlichen Gewinns von Wohnungsbauunternehmen zur Sanierung

-Gemeinnützigkeit von Wohnungsbauunternehmen fördern (z.B. durch Steuerbefreiungen)

-Unterstützung des Ostens Deutschlands durch den Bund

-5-jähriges Mietenmoratorium in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt (Erhöhung der Miete darf höchstens an der Inflationsrate orientiert sein)

-Abschaffung der Grundsteuer

-Abschaffung der Ausnahmen bei der Mietpreisbremse und Ausweitung der Mietpreisbremse auf ganz Deutschland (Mietpreisbremse: Instrument, das verhindern soll, dass Wohnungen über ein bestimmtes Maß hinaus steigen- Miete darf dadurch max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind davon ausgenommen. Für welche Gebiete dies gilt, müssen Bundesländer für 5 Jahre per Rechtsverordnung festlegen. Für bestehende Mietverhältnisse kann der Vermieter die Miete innerhalb von 3 Jahren um max. 20% erhöhen.)

-Abschaffung der Modernisierungsumlagen in der jetzigen Form: Mieter soll an Modernisierungskosten höchstens zu 4% beteiligt werden (aktuell darf der Mieter zu 8% beteiligt werden)

-Kappungsgrenzen: in laufenden Mietverhältnissen dürfen die Mieten innerhalb von 3 Jahren höchstens um 10% erhöht werden

-Einschränkung der Eigenbedarfsnutzung

-Förderung von Mietkaufmodellen, Genossenschaftsanteilen, Bestandsimmobilien, Baukindergeld, Mehrgenerationenhäuser (Baukindergeld: staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, zur Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung, für Familien mit Kindern)

-Förderung von klimaneutralen Wohnungen/ klimafreundlichen Heizanlagen

-Bodenwertzuwachssteuer (Wenn ein Grundstück in Bauland umgewandelt wird, gewinnt es massiv an Wert, ohne dass der Eigentümer etwas dafür getan hätte. Deshalb sind Grundstücke auch beliebt bei Spekulanten. Wenn der Eigentümer das Grundstück dann verkauft, soll er einmalig die Bodenwertzuwachssteuer bezahlen. Wer das Grundstück selber nutzt, bleibt von der Steuer natürlich unberührt. Das Geld soll an Kommunen fließen, sodass diese dann Wohnungen bauen können)

-Ausweitung kooperativer Baulandentwicklung

-Verankerung eines Planungswertausgleichs im BauGB

-Schaffung des Instruments der Innenentwicklungsmaßnahmen

-Unterstützung von kommunalen Boden- und Infrastrukturfonds

-kommunales Vorkaufsrecht

-allgemeines Baugebot

-Quote an sozial gebundenen Wohnraum in einfachen Bebauungsplänen

-Gebot der Konzeptvergabe für Flächen im Bundeseigentum

-Land: Mittel zur Konsolidierung des Wohnens im Ortskern, es sollen auch Bundesmittel für die Verlängerung von Belegungsrechten im sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden, Ankauffonds für Kommunen (für Grundstücke, wo Sozialwohnungen entstehen sollen), Vorkaufsrecht für Kommunen

--> Normalverdiener soll höchstens 30% des Einkommens für die Miete ausgeben

Wer sich weiter informieren will, kann dies gerne auf der Website der SPD tun:

https://indieneuezeit.spd.de/fileadmin/pv/Dokumente/BPT2019/Beschluesse/B5BezahlbaresundsicheresWohneninStadtundLand.pdf