Das Sozialstaatskonzept der SPD

Der Arbeitsmarkt wird sich deutlich verändern. Die SPD als Arbeiterpartei hat deshalb ein Konzept entwickelt, mit dem Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze auch in Zukunft geschützt werden sollen.

Auch wir in Schäftlarn haben uns mit diesem Konzept befasst.

Viel Spaß bei der Lektüre!

Ausgangslage:

-Digitalisierung wird den Arbeitsmarkt stark verändern

-bis 2030 werden sich über 35% der Berufe grundlegend ändern

-Qualifizierungschancengesetz (2019): Qualifikationen und Kompetenzen der Beschäftigten sollen durch Weiterbildung erweitert werden. Die Weiterbildungsförderung gilt für alle Beschäftigten unabhängig von Qualifikation/Alter/Betriebsgröße. Übernahme von 15% bis 100% der Weiterbildungskosten durch den Staat je nach Betriebsgröße. Zuschuss zum Arbeitnehmerentgelt während der Weiterbildungsphase zwischen 25% und 75% je nach Betriebsgröße

Ziele der SPD:

-ein bedingungsloses Grundeinkommen lehnen wir ab

-Tariftreuegesetz auf Bundesebene Wenn der Staat zum Beispiel eine Schule baut, dann hat er die Wahl zwischen verschiedenen privaten Auftragnehmern und das Vergaberecht entscheidet dann darüber, wer den Zuschlag erhält

--> aber: der Staat kann mit dem Tariftreuegesetz denjenigen Auftragnehmer bevorzugen, der sich an bestimmte Tarifverträge hält, sodass auch vergabefremde Kriterien wie etwa soziale oder ökologische Kriterien betrachtet werden

-Tarifverträge sollen für ganze Branchen verbindlich werden

-allgemeinverbindliche Tarifverträge: Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach §5 Tarifvertragsgesetz einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je 3 Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss für allgemeinverbindlich erklären (unter bestimmten Bedingungen). Die Rechtsnormen des Tarifvertrags erfassen dann auch de bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

-Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro

-stärkere Bestrafung der Unterdrückung von Mitbestimmung

-tarifgebundene Unternehmen werden steuerlich bessergestellt als nicht tarifgebundene Unternehmen

-Absicherung von neuen Erwerbsformen

--> Plattformwirtschaft soll stärker kontrolliert werden

--> Halbierung des Mindestbetrags zur Krankenversicherung für Selbstständige

--> Einbeziehung der Selbstständigen in den Schutz der gesetzlichen Altersversicherung

-Plattformen werden als reguläre Betriebe angesehen. Jene, die ihren Arbeitgeberverpflichtungen nachkommen, werden mit einem rechtlichen Rahmen unterstützt

-Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für hybride Arbeitsverhältnisse an der Grenze zur Selbstständigkeit

--> für Beschäftigte müssen Arbeitsrechte und Mindestlohn gesichert werden

-Ausweitung der Brückenteilzeit: Möglichkeit, befristet auf Teilzeit zu gehen, mit Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit (unter bestimmten Voraussetzungen)

-Unterstützung von partnerschaftlichen Arbeitszeitmodellen

-gesetzliche Verankerung des Rechts auf mobiles Arbeiten und Homeoffice

-Schutz des Rechts auf Nichterreichbarkeit

-Arbeitszeitkonten sollen bei Unternehmenswechsel übertragbar sein

-Errichtung eines einzelnen Zeitkontos für jeden Bürger: Auf diesem „Konto“ wird die Arbeitszeit gespeichert. Es kann durch Tarifverträge oder Fortbildungen aufgestockt werden. SO gehen keine Überstunden verloren. Das Zeitkonto bleibt auch bei dem Arbeitsplatzwechsel erhalten.

-Rechtsanspruch auf Weiterbildung: Jeder Beschäftigte soll im Strukturwandel die Beschäftigungsfähigkeit erhalten

-Qualifizierungsgarantie für Arbeiter, deren Jobs durch den technologischen Wandel wegzufallen drohen

--> Anspruch auf Umschulung und Absicherung durch Lohnersatzleistungen

-Arbeitslosenversicherung soll zur solidarischen Arbeitsversicherung werden

--> so soll verhindert werden, dass Arbeitslosigkeit überhaupt eintritt

-Einführung des Arbeitslosengeldes Q: Alle, die nach 3 Monaten Arbeitslosengeld I keine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Anspruch auf eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme und das Arbeitslosengeld Q, das in der Höhe dem Arbeitslosengeld I entspricht

-Weiterbildung mit ALG Q kann bis zu 24 Monaten gewährt werden

-Bezugszeit des Arbeitslosengeldes soll stärker an der Lebensleistung ausgerichtet werden

--> Beschäftigte, die langjährige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet haben, haben einen längeren Arbeitslosengeldanspruch

--> max. Bezugsdauer: 36 Monate

-Bürgergeld statt Hartz IV: Leistungsanspruch für Absicherung und Teilhabe

--> bei allen, die aus dem Bezug von ALG I kommen und nun das Bürgerfeld erhalten sollen, soll für 2 Jahre das Vermögen und die Wohnungsgröße nicht überprüft werden

--> wer Bürgergeld erhält, hat auch ein Recht auf Weiterbildung und Qualifizierung sowie auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses. Es gibt einen monatlichen Bonus für die Weiterbildung.

--> Reform des Wohngeldes: Niemand soll Bürgergeld bekommen müssen, weil die Mieten so hoch sind

--> Abschaffung unwürdiger Sanktionen

--> Hilfe bei der Bürokratie

--> Anhebung der Bagatellgrenze

-Kindergrundsicherung

--> richtet sich an alle Kinder in Deutschland

--> Basisbetrag: Anhebung des Kindergeldes von 204 Euro/Monat auf 250 Euro/Monat

--> Höchstbetrag, der pro Kind ausgezahlt wird, berechnet sich nach dem Regelbedarf, den Wohnkosten und dem Betrag für mehr soziale Teilhabe (46 Euro pro Kind). Je nachdem kann dann der Höchstbetrag pro Kind 478 Euro pro Monat betragen

--> Kinderkarte für jedes Kind: 30 Euro der 250 Euro gehen direkt auf die Kinderkarte. Kommunen können noch Geld hinzugeben. Jedes Kind kann mit der Kinderkarte kostenfrei den ÖPNV nutzen

--> Spitzenverdiener erhalten nur den Basisbetrag

--> Verbesserung der Betreuungsstruktur